Rechtsgebiete

Vertragsrecht

„Gute“ Verträge helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Private und gewerbliche Mandanten erhalten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und inhaltlichen Ausgestaltung von Verträgen. Ziel ist ein bedarfs- und interessengerechter Vertrag, der auch im Konfliktfall „hält“. Ziel ist ein Vertrag, der das regelt, was im Einzelfall regelungsbedürftig ist, aber auch nicht mehr. Mit anwaltlicher Unterstützung entwickelte schlanke und individuell auf den konkreten Fall entwickelte Verträge haben einen hohen Qualitätsstandard. Bei „Formularverträgen“, die heute oft sogar kostenfrei online verfügbar sind, ist Vorsicht geboten, denn beim Ausfüllen durch den juristischen Laien können Fehler unterlaufen, die im ungünstigsten Fall den gesamten Vertrag wertlos machen. Da Verträge die Grundlage für eine oft langjährige Rechtsbeziehung, Zusammenarbeit o.ä. sind und Vertragsdefizite sehr kostspielig werden können, ist die Schaffung einer belastbaren Vertragslage in der Regel eine gute Investition.

Wenn gewünscht oder gesetzlich erforderlich, wird auch gerne die notarielle Beurkundung organisiert und auf Wunsch auch begleitet.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein bereits bestehender Vertrag evtl. Defizite aufweist, kann eine Vertragsprüfung durchgeführt werden. Sollten sich negative Befunde ergeben, kann erörtert werden, ob oder welche Möglichkeiten der Abhilfe es gibt, bzw. was im Einzelfall sinnvollerweise weiter zu veranlassen ist.

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