Rechtsgebiete

Zivilrecht

Hierzu gehört eine Vielzahl von Rechtsgebieten, neben den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsgebieten zählt man hierzu auch das praktisch oft bedeutsame Arbeitsrecht. Im BGB sind eine Vielzahl von Rechtsbereichen und Vertragstypen geregelt, beispielsweise das Vertragsrecht bzw. Recht der Schuldverhältnisse einschließlich Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge, Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr u.a., das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Recht). Ferner gesetzlich geregelt sind z.B. Dienstverträge, Behandlungsverträge, Werkverträge, Reiseverträge, Maklerverträge, Darlehensverträge, Verbraucherdarlehensverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, daneben sind geregelt u.a. das Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Erbrecht und das Familienrecht. Ebenfalls im BGB geregelt ist das Recht der unerlaubten Handlungen und das Schadensrecht, hier geht es z.B. darum ob oder wieviel Schadensersatz verlangt werden kann, wenn Eigentum beschädigt oder sonstige Rechte verletzt wurden.

Praktisch oft von besonderer Bedeutung ist das Recht der Verjährung. Nach wie langer Zeit kann ein Recht, z.B. ein Zahlungsanspruch noch geltend gemacht werden. Die Anwaltssozietät Remmen Flecken Bergmann deckt eine Vielzahl dieser zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab. Sollten sich einmal spezielle Fragen ergeben, die nicht in den Kompetenzbereich der Kanzlei und der einzelnen Rechtsanwälte fallen, wird man Ihnen aufgrund guter Vernetzung eine persönliche Empfehlung geben, welche Kollegin oder welcher Kollege ggf. weiter helfen kann. Wenn es Ihr spezieller Fall erfordert, wird man auch nicht zögern, Ihnen einen ausgewiesenen Spezialisten für ein bestimmtes Rechtsgebiet zu empfehlen. Sehr oft ist es aber ratsam, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen, welche rechtlichen Fachgebiete bei einem Fall den Schwerpunkt bilden und worauf es bei der Rechtsverfolgung insoweit ankommt. Dabei wird man Sie gerne unterstützen.

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