Rechtsgebiete

Erbrecht

Sie möchten ein Testament oder einen Erbvertrag errichten und haben hierzu Fragen? Sie sind Erbe geworden und fragen sich, was müssen Sie jetzt tun, welche Erklärungen sind wem gegenüber abzugeben? Oder umgekehrt, Sie haben erwartet, Erbe eines Angehörigen zu werden und sind tief enttäuscht, denn Sie sind enterbt und sollen vermeintlich leer ausgehen? Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten diese alsbald auseinandergesetzt haben, wie geht das? Unzählig sind die Fragen, die man zu erbrechtlichen Sachverhalten formulieren kann.

Die Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann vertreten und beraten Sie gerne in erbrechtlichen und steuerlichen Fragen in Erb- und Nachlasssachen, wir unterstützen und beraten Sie bei der Gestaltung und Errichtung von Testamenten, bei der Beantragung eines Erbscheins, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, wir übernehmen Testamentsvollstreckungen und helfen Ihnen im Todesfall in allen Behördenangelegenheiten. Dies gilt insbesondere auch für die Erbschaftssteuer, wir erläutern Ihnen, welche Erbschaftssteuer zu erwarten ist oder wie man Erbschaftssteuer vermeiden oder sparen kann. Bei entsprechend hohem Vermögen, wenn der Nachlass die ggf. bestehenden gesetzlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer übersteigt, ergibt sich für den Erben die Verpflichtung, Erbschaftssteuer zu entrichten. Ist der Erbe, z.B. das eigene Kind, dazu überhaupt finanziell in der Lage? Oder müsste dazu das Erbe oder ein Teil davon zunächst verwertet, z.B. eine Gewerbeimmobile verkauft werden? Viele Probleme solcher Art oder erbrechtliche Streitigkeiten lassen sich durch frühzeitige objektive Beratung und Gestaltung vermeiden.

Bei einer Testamentserrichtung erfolgt die individuelle Beratung und Zusammenarbeit zunächst mit dem Mandanten, um entsprechend den Vermögens- und Familienverhältnisse eine im Idealfall von allen als gerecht oder zumindest akzeptabel empfundene Lösung zu erarbeiten. Leider ist Streit unter den Hinterbliebenen, auch innerhalb der Familie, ebenso häufig wie bedauernswert. Nicht selten entsteht Streit unter Geschwistern, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt. Da die jeweiligen Empfindungen darüber, was gerecht ist und was nicht, erfahrungsgemäß selten deckungsgleich sind, ist es oft sinnvoll, hierzu die Meinung eines unabhängigen Dritten einzuholen, der auch übersehen und beraten kann, welche juristischen Gestaltungsspielräume bestehen.

Manche Eltern binden ihre Kinder, wenn sie in adäquatem Alter sind, bei der Testamentsgestaltung mit ein oder erkundigen sich nach deren Meinung. Wenn ein Vorschlag für eine testamentarische Regelung von einem Dritten kommt, ist die Akzeptanz bei den Kindern oft eine andere als wenn Eltern selber Regelungen treffen, die sie für richtig halten, auch wenn dies ja gerade Ausdruck des gesetzlichen Grundsatzes der Testierfreiheit ist. Bei anwaltlicher und / oder steuerlicher Unterstützung der Testamentserrichtung erfolgt gemeinsam mit den Mandanten die individuelle Erarbeitung von Regelungsinhalten. Soweit gewünscht arbeiten wir gerne vertrauensvoll mit dem „Notar Ihres Vertrauens“ zusammen oder empfehlen unsererseits, soweit gewünscht, ein geeignetes Notariat.

Möglich sind grundsätzlich auch private, d.h. handschriftliche Testamente. Diese bergen –ohne juristische Begleitung errichtet- das Risiko, dass der Laie nicht unbedingt überschauen kann, ob das, was er zu Papier bringt, den gesetzlichen formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt. Hierbei können sich auch ganz praktische Probleme ergeben – ein handschriftliches Testament muss ja auch gefunden werden können und es sollte sichergestellt sein, dass es nicht „in falsche Hände“ gerät und auf diese Weise verschwinden kann.

Das Erbrecht umfasst eine Vielzahl von Themen und Fragen, die nach einem Todesfall in der Praxis eine Rolle spielen können, z.B. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (Haftung für Schulden des Erblassers), Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses (Nachlassverwaltung), z.B. bei einer Erbengemeinschaft. Wie findet die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft statt. Auch hier spielen in der Regel steuerliche Fragen eine Rolle. Hat der Erblasser zu hohe Schulden, ist ggf. eine Erbausschlagung oder eine Haftungsbeschränkung in Erwägung zu ziehen.

Gerade erbrechtliche Fragen sind für den Laien oft nicht zu durchschauen, so dass eine rechtliche Beratung stets ratsam ist. Dafür stehen wir Ihnen zur Verfügung!

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