Rechtsgebiete

Architektenrecht

Architekten, private und gewerbliche Bauherren werden bei Fragen zu einem Architektenvertrag beraten und vertreten, dasselbe gilt bei Beratungsbedarf zum Architektenhonorar nach HOAI.

Bei Bedarf können vorhabenbezogene individuelle Architektenverträge entwickelt werden, Vertragsverhandlungen entweder aus dem Hintergrund oder unmittelbar begleitet werden. In Konfliktfällen zwischen Architekt und Bauherr werden einvernehmliche Lösungen gesucht, wenn nötig die Prozessvertretung übernommen.

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