Rechtsgebiete

Strafrecht

Angeboten wird umfassende Beratung und Vertretung vornehmlich in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten und in Steuerstrafsachen.

In Verkehrsstrafsachen vertreten wir Sie z.B. in Verfahren mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfällen u.v.m.. Dies gilt auch für die Verteidigung bei Entziehung der Fahrerlaubnis, der Verhängung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot.

In Steuerstrafsachen ist oft schnelles Agieren notwendig, auch stellt sich nicht selten die Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dabei und bei vielem mehr helfen wir Ihnen gerne.

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